Im Sommer 2021 wurde das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ verabschiedet. Für die Unternehmen gilt es nun, sich auf das Gesetz vorzubereiten. Wie genau können die gesetzlichen Anforderungen zur Achtung von Menschenrechten konkret erfüllt werden? Diese und andere Fragen möchten wir am 01.03.2022 im Rahmen einer Informationsveranstaltung mit anschließender Diskussionsrunde rund um das Thema Sorgfaltspflichten in Lieferketten klären.
Veranstaltung: "Sorgfaltspflichtengesetz - Eine Einführung für EE-Unternehmen"
Dienstag, 01.03.2022, Beginn 09:00 Uhr
Ort: digital
Veranstalter: BEE