Die Zulassung des Eingriffs in die Natur erfolgt regelmäßig in Verbindung mit der Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen, die jedoch zeitlich und organisatorisch meist sehr aufwändig sind. Eine deutliche Reduzierung des Aufwandes ist durch die Nutzung von Ökopunkten möglich. Ökopunkte können generiert werden, indem Grundstücksbesitzer bereits durchgeführten Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Flächen in einem Ökokonto bei der Unteren Naturschutzbehörde registrieren lassen. Ökopunkte sind nach § 7 NatSchG LSA vorrangig für Kompensationsmaßnahmen einzusetzen und können durch Investoren im Rahmen von Genehmigungsverfahren genutzt werden. Diese Möglichkeit entschärft Nutzungskonflikte und vermeidet unnötige Beanspruchungen landwirtschaftlicher Flächen sowie Kontrollen zur Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen.
Zur Vermittlung eines Überblicks über in Sachsen-Anhalt verfügbare Ökopunkte ist zu Beginn 2017 ein vom Landesamt für Umweltschutz geführtes Ökokonten-Register im Internet freigeschaltet worden. Um das Instrument Ökopunkte und die neuen, erweiterten Möglichkeiten vorzustellen, lädt die IHK Magdeburg am 21.03.2017 zu einer Informationsveranstaltung
"Nutzung von Ökopunkten zum Ausgleich von Eingriffen in die Natur"
am Dienstag, den 21. März 2017, von 14.00 - 18.00 Uhr,
in das Tagungscenter der IHK Magdeburg, Alter Markt 8, 39104 Magdeburg,
ein. Tagesordnung und Anmeldeformblatt sind als Anlage beigefügt. Die Teilnahme ist kostenlos. Um Anmeldung wird zum 10.03.2017 gebeten.