Energie- und Stromsteuer: Neue Formulare und Selbsterklärung

Donnerstag, 18.05.2017, Beginn 09:45 Uhr

Mit der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) sind Unternehmen verpflichtet, für das Jahr in dem sie eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung in Anspruch genommen haben bzw. in dem ihnen eine Steuerentlastung ausgezahlt wurde, bis spätestens 30. Juni des darauffolgenden Jahres eine Anzeige bzw. eine Erklärung abzugeben.

Was: Energie- und Stromsteuer: Neue Formulare und Selbsterklärung
Wann: 30. Mai 2017, 10-12 Uhr,
Wo: IHK Magdeburg, Alter Markt 8, 39104 Magdeburg

 

Anzeigen sind erstmalig für im Zeitraum 1. Juli- 31. Dezember 2016 steuerfrei oder steuerermäßigt verwendete Energieerzeugnisse bis spätestens 30. Juni 2017 abzugeben. Ab Mai soll eine online-Eingabe möglich sein.

Das Programm zur Veranstaltung ist als Anlage der E-Mail beigefügt. Zur Anmeldung geht es hier. Gern auch per Email. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Sollten Sie sich bereits angemeldet haben, betrachten Sie bitte die Email als gegenstandslos.

Zugleich möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass das Förderprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE nun für alle Unternehmen, auch kommunale und große Firmen (sog. Nicht-KMU), beantragbar ist. Einziger Haken für Nicht-KMU: Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 100.000 Euro. Hier der Link zum Förderprogramm. Für Rückfragen zum Programm stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.