Strukturwandel in der Kohleregion: Land veröffentlicht Richtlinie „Sachsen-Anhalt Revier 2038“

Mit der heute veröffentlichten Richtlinie „Sachsen-Anhalt Revier 2038“ hat die Landesregierung weitere Vorbereitungen für eine zielgerichtete Förderung und einen erfolgreichen Strukturwandel im Kohlerevier getroffen. Die Richtlinie ermöglicht eine Förderung in allen gesetzlich verankerten Förderbereichen des vom Bund im Juli 2020 beschlossenen Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen. Neben eigenen Maßnahmen des Bundes gewährt das Gesetz Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der betroffenen Länder im Zeitraum bis zum Jahr 2038. Sachsen-Anhalt erhält dabei einen Anteil von etwa 1,6 Milliarden Euro.

Auf Basis der Richtlinie können Vorhaben beispielsweise in den Bereichen Digitalisierung, Städtebau und Regionalentwicklung, Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer, touristische Infrastruktur oder Klima- und Umweltschutz unterstützt werden.

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: „Uns ist es wichtig, die Mammutaufgabe Strukturwandel ganzheitlich anzugehen: innovativ, nachhaltig und bürgernah. Es sollen Zukunftsorte entstehen und weiter wachsen, die innovative Lösungen für das Leben von morgen entwickeln. Daher ist es wichtig, mit gezielten Investitionen Unternehmen und Fachkräften die besten Rahmenbedingungen für innovative Ideen, Produkte und Dienstleistungen zu schaffen.“

Inhaltlich müssen sich zukünftige Fördervorhaben in das im Gesetz vorgegebene Leitbild für das Mitteldeutsche Revier einordnen können. Für 2021 stehen bereits mehrere Projekte der fünf Braunkohle-Gebietskörperschaften in den Startlöchern. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Entwicklung des ehemaligen RAW-Geländes in der Stadt Halle: Auf dem Gelände des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerks sollen Büro- und Gewerbeflächen für Cyber-Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden sowie Tagungs- und Kongressmöglichkeiten entstehen. Das ehemalige Heizkraftwerk mit der denkmalgeschützten Förderanlage soll zu einer Erlebniswelt für die mitteldeutsche Industriekultur umgebaut werden. Der Gesamtmittelbedarf beträgt ca. 180 Mio. €.
  • Aufbau eines Bioeconomy-Hubs in Leuna: Auf dem Gelände des Chemieparks in Leuna soll ein Bioeconomy-Hub errichtet werden. In dem Gebäude sollen Labors und Büro-Räumlichkeiten für innovative, neue Bioeconomy-Unternehmen entstehen. Der Hub soll die Kette von der Forschung hin zur industriellen Anwendung schließen und ist damit ein wichtiger Baustein zur Entwicklung der Modellregion Bioökonomie in Mitteldeutschland. Der Gesamtmittelbedarf beträgt ca. 50 Mio. €.
  • Maker Lab Mansfeld-Südharz in der Lutherstadt Eisleben: Das Maker Lab Mansfeld-Südharz ist ein modernes, offenes Entwicklungszentrum. Es ermöglicht den Zugang zu neuen, digitalen Technologien und Werkzeugen zur methodischen Ideen- und Projektentwicklung und soll Startups den Einstieg in den Markt eröffnen. Das Maker Lab zielt unter anderem darauf ab, die im wissenschaftlichen Kontext validierten Techniken für die Tele-Pflege sowie die ambulante Pflege zu erproben, zu evaluieren, zu modifizieren und insbesondere ihre Anwendbarkeit im ländlichen Raum zu ermöglichen. Der Gesamtmittelbedarf beträgt ca. 20 Mio. €.
  • Bio-Energiedorf mit einer Rad-Verkehrsanbindung zum Chemiepark Bitterfeld-Wolfen in Anhalt-Bitterfeld: Um benötigte Arbeitnehmer im Chemiepark Bitterfeld-Wolfen anzuziehen und zu halten, sollen mit einer harmonisierten Quartiersentwicklung „Neu-Muldenstein“ attraktive Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten generationsübergreifend in Verbindung mit einer gestärkten schienengebundenen und radwegbezogenen Infrastruktur geschaffen werden. Das Gesamtensemble soll über ein innovatives Nahwärmenetz mit Nutzung regenerativer Energie mit Wärme versorgt werden. Der Gesamtmittelbedarf beträgt ca. 17 Mio. €.
  • Start des Förderaufrufs Denkmalschutz im Burgenlandkreis: Der Burgenlandkreis und die Landesregierung wollen mit einem Förderaufruf Investitionsanreize in den Revierkommunen schaffen, neue Gewerbeflächen erschließen und die verbesserte wirtschaftliche Nutzung von Bestandsbauten ermöglichen. Im Zeitraum von 2021 bis 2024 werden hierfür jährlich 25 Mio. € bereitgestellt, d.h. insgesamt stehen 100 Mio. € für den Förderaufruf aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen zur Verfügung. Details zum Förderaufruf finden Sie unter: https://strukturwandel.sachsen-anhalt.de/foerderung/foerderprogramme/foerderaufruf-altstadtsanierung-burgenlandkreis/

 

Weiterführende Informationen zur Richtlinie finden Sie unter: www.strukturwandel.sachsen-anhalt.de/foerderung/strukturstaerkungsgesetz/landesrichtlinie

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