PM MULE ST: Grube Brüchau - Landtagsbeschluss zur Schließung gilt

Magdeburg. Im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung stand am vergangenen Donnerstag das Thema „Bohrschlammdeponie Brüchau“ auf der Tagesordnung. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie war gebeten, zum fachlichen Stand zu berichten.

Der Landtag hat beschlossen, dass die Grube in Brüchau geleert und die Stoffe an andere Stelle verbracht werden sollen. Weder Staatssekretär Klaus Rehda noch das Ministerium stellen sich gegen den Beschluss des Landtages. Die hierfür notwendigen Ressourcen, geschätzte 100 Millionen Euro, müssen durch den Landtag in kommenden Haushaltsplänen bereitgestellt werden. Fachlich hat Staatssekretär Rehda im Ausschuss erläutert, dass diese Variante aufgrund der fachlichen und rechtlichen Lage nicht aus dem Sondervermögen der Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) finanziert werden kann. Er hat den Landtag darauf vorsorglich hingewiesen.

In seinem Bericht hat Umweltstaatssekretär Klaus Rehda die fachliche Einschätzung der dem Ministerium unterstehenden Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) vorgetragen. Demnach folgt die fachliche Sicht der Behörde der Empfehlung des aktuell vorliegenden Gutachtens, dass eine Abdichtung der bergbaulichen Abfallentsorgungseinrichtung Brüchau den Weg des Wassers von oben durch die Grube in Richtung Grundwasserleiter, der circa 10 Meter unterhalb der Grube beginnt, dauerhaft und nachhaltig unterbrechen werde. Diese Variante wird von der Fachverwaltung als verhältnismäßig im Sinne der geltenden Rechtslage angesehen. Sie entspricht dem üblichen Vorgehen bei der Stilllegung der zahlreichen anderen Abfallentsorgungseinrichtungen oder Deponien im Land. Damit könnte das dem aktuellen technischen Standard entsprechende Abdichten aus dem Sondervermögen der Landesanstalt für Altlastenfreistellung finanziert werden.