Naturschutz in der Landwirtschaft: Sachsen-Anhalt startet deutschlandweit einzigartiges Modellprojekt

Magdeburg. Sachsen-Anhalt startet in diesem Jahr ein Modellprojekt mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, das die Landwirtinnen und Landwirte gezielt beim Schutz der heimischen Artenvielfalt unterstützt.

Das am niederländischen Modell orientierte Projekt „Kollektiver Naturschutz in der Landwirtschaft“ wird gemeinsam mit der Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt und dem Bauernverband geplant und durchgeführt. Es stehen bis zum Jahr 2022 insgesamt 600.000 Euro aus Landesmitteln zur Verfügung.

„Wir versprechen uns Effekte für die Biodiversität und den Biotopverbund in der Fläche. Wir sehen die Chancen, Landbewirtschaftende und Naturschutz in einen Dialogprozess zu führen, der Beispielcharakter hat. Wir unterstützen die landwirtschaftlichen Betriebe dabei, gemeinsamen das Land so zu bewirtschaften, dass die Artenvielfalt erhalten bleibt und gefördert wird. Gleichzeitig können sich Landwirtinnen und Naturschützer verbnetzen und ihr Know-How austauschen. Wir möchten damit eine Debatte über eine neue gemeinsame Landbewirtschaftung anstoßen“, erläutert Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert die Idee des Pilotprojektes.

Das Projekt startete am 1.1.2020 und endet am 31.12.2022. Als Modellregion wurde die Magdeburger Börde ausgewählt. Im Fokus des Projekts stehen die gefährdeten Arten Rotmilan und Hamster und der Insektenschutz. Gemeinsam mit dem Bauernverband, der Kulturlandschaftsstiftung und der Verwaltung wurden drei Maßnahmen ausgewählt, die im Projekt angeboten werden sollen: Erbsenfenster, extensive Getreidestreifen und extensives Sommergetreide. Zudem wird die Durchführung von regulären AUKM-Blühstreifen in den teilnehmenden Betrieben durch die Stiftung Kulturlandschaft betreut und es erfolgt eine vertiefte Beratung zur Anlage und Pflege dieser Streifen.

Sachsen-Anhalt ist das erste Bundesland überhaupt, das ein solches Modellprojekt begonnen hat. Bei erfolgreicher Testung des Modells soll es in der neuen EU-Förderperiode in die Praxis überführt werden. Sowohl für die staatliche Verwaltung als auch für die landwirtschaftlichen Betriebe soll der Arbeitsaufwand sinken.

Ministerin Dalbert erläutert, weshalb das Projekt zukunftsweisend ist: „Landwirtschaft braucht biologische Vielfalt und biologische Vielfalt braucht Landwirtschaft! Ob Wildbienen für die Bestäubung der Kulturen, Nützlinge zur Regulierung von Schädlingen, eine vielfältige Bodenfauna für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit oder Wildpflanzen als Nahrungsquelle für Nutzorganismen - sie alle leisten einen Beitrag zur Nahrungsmittelproduktion. Biodiversität ist eine wichtige Ressource. Es ist unsere Pflicht dem Artensterben entschieden entgegenzuwirken, um unsere Lebensgrundlage zu erhalten. Jetzt ist der richtige Moment, die Konzepte für die Zukunft auszuprobieren. Dann können wir in der Landwirtschaftsförderung so umsteuern, dass die landwirtschaftlichen Betriebe erfolgreich wirtschaften können und gleichzeitig Vögel, Insekten und Kleinsäuger ein Zuhause haben.“

Hintergrund:
In den Niederlanden können Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) nur noch über gemeinsame Anträge in Anspruch genommen werden. Diese Anträge werden von Zusammenschlüssen - so genannten Collectieven - gestellt. Einzelanträge sind dort nicht mehr möglich.

Diese Form der gemeinsamen Beantragung der AUKM soll die Wirksamkeit der Maßnahmen deutlich verbessern, um dem Rückgang der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen entgegenzuwirken. Das Verfahren ermöglicht eine Vielfalt in der Ausgestaltung artenspezifischer Maßnahmen, die weit über die bisherige Förderrichtlinie hinausgeht. Den Landwirtinnen und Landwirten und dem Naturschutz wird innerhalb des einen gemeinsamen Antrags mehr Flexibilität bei der Maßnahmengestaltung- und -umsetzung ermöglicht. Die Maßnahmeplanung erfolgt für ein zusammenhängendes Gebiet. So können zusätzlich Biotopverbundmaßnahmen in der Fläche ungesetzt werden. Die Wirksamkeit soll bei den Maßnahmen wieder in den Vordergrund und formale förder- und kontrolltechnische Regelungen in den Hintergrund treten.

Das Modellprojekt dient der Vorbereitung der Ausgestaltung der AUKM für die neue Förderperiode. Dabei sollen: die naturschutzfachliche Ausrichtung der Maßnahmen, die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kollektiv und den teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirten sowie die administrative Umsetzung der Maßnahmen modellhaft getestet werden. Die Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt übernimmt die Funktion als Kollektiv. Der Bauernverband hat erfolgreich die Suche nach Betrieben in der Modellregion übernommen.

Der Naturschutzplan, der im Projekt von der Stiftung erarbeitet und mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt wird, soll gewährleisten, dass die AUKM überbetrieblich vernetzt werden und nach biodiversitätssteigernden Kriterien angelegt und durchgeführt werden.

 

Quelle: MULE Sachsen-Anhalt